Die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung
Diese Mitteilung ist in der ganzen Europäischen Union einheitlich vorgegeben. Unter der Grafik finden Sie den Link zum Portal „Ihr Europa“ und die Textfassung zum Aufklappen.
Textfassung der Grafik
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
GARAN: Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Ihre Rechte
Wofür wir einstehen. Wir stehen dafür ein, dass jeder Artikel bei der Übergabe mangelfrei ist, also etwa der Beschreibung entspricht, vollständig ist und so funktioniert, wie man es erwarten darf. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab der Übergabe. Kommen Ihre Artikel in mehreren Sendungen, läuft die Frist für jeden Artikel ab seiner Übergabe.
Beweis. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorhanden war.
Ihre Wahl. Zuerst können Sie verlangen, dass wir den Mangel beheben. Dabei wählen Sie zwischen Verbesserung – also Reparatur oder Nachliefern fehlender Teile – und Austausch. Ablehnen dürfen wir Ihre Wahl nur, wenn sie unmöglich oder für uns im Vergleich zur anderen Möglichkeit unverhältnismäßig aufwendig wäre.
Preisminderung oder Auflösung. Sie können stattdessen den Preis mindern oder, wenn der Mangel nicht nur geringfügig ist, den Vertrag auflösen, insbesondere wenn wir den Mangel nicht beheben, es nicht in angemessener Frist oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie tun, wenn trotz unseres Versuchs wieder ein Mangel auftritt oder wenn der Mangel so schwer ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Auflösung gerechtfertigt ist. Ist nur ein Teil der Artikel mangelhaft, gilt die Auflösung grundsätzlich nur für diesen Teil.
Kosten. Die Abhilfe ist für Sie kostenlos. Tauschen wir aus, nehmen wir den mangelhaften Artikel auf unsere Kosten zurück. War der Artikel schon aufgebaut, gehören der Abbau und der Aufbau des verbesserten oder neuen Artikels dazu, oder wir übernehmen die Kosten dafür. Für die gewöhnliche Nutzung eines Artikels, den wir später austauschen, zahlen Sie nichts.
Frist für Ihre Ansprüche. Ihre Rechte verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Haben Sie uns den Mangel innerhalb dieser Zeit gemeldet, können Sie ihn auch später noch einer Zahlungsforderung von uns entgegenhalten.
Aufbau. Bauen Sie einen Artikel wegen eines Fehlers in der mitgelieferten Anleitung falsch auf, ist das ein Mangel, für den wir einstehen. Den Aufbauservice vermitteln wir nur auf Anfrage; den Aufbau führen wir nicht selbst aus. Vertragspartner für den Aufbau ist der Montagebetrieb, den wir Ihnen im Angebot mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten nennen; er führt den Aufbau aus und stellt die Rechnung. Für Mängel des Aufbaus steht deshalb der Montagebetrieb nach den gesetzlichen Regeln ein. Ihre Rechte aus der Gewährleistung für die gelieferte Ware bleiben davon unberührt.
Reparatur verlängert die Gewährleistung
Beheben wir einen Mangel durch eine Verbesserung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist für diesen Artikel einmal um ein Jahr. Das gilt auch, wenn wir fehlende Teile nachliefern. Bevor wir einen Mangel beheben, informieren wir Sie über Ihr Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch und über diese Verlängerung.
Gewährleistung, Garantie und Widerruf – der Unterschied
| Gewährleistung | Garantie | Widerruf | |
|---|---|---|---|
| Worum es geht | Ihr gesetzliches Recht, wenn ein Artikel bei der Übergabe mangelhaft war | ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers oder Händlers, zusätzlich zur Gewährleistung; gibt es nur, wenn wir es beim Artikel ausdrücklich nennen | Sie treten ohne Grund vom Vertrag zurück |
| Gegenüber wem | uns | dem, der die Garantie gibt | uns |
| Wie lange | zwei Jahre ab Übergabe, nach einer Verbesserung einmal ein Jahr länger | laut Garantiebedingungen | 14 Tage |
| Was es kostet | nichts | laut Garantiebedingungen | Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, das sind die Kosten der Abholung. Wir nennen sie Ihnen, bevor Sie die Abholung bestätigen, und ziehen sie von der Erstattung ab, höchstens bis zu deren Höhe (Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung) |
| So geht's | „Schaden melden“ | laut Garantiebedingungen, gern über uns | „Vertrag widerrufen“ |
So melden Sie einen Schaden oder Mangel
- Fotografieren Sie den Schaden, die Verpackung und – wenn vorhanden – den Lieferschein oder das Etikett.
- Melden Sie ihn über „Schaden melden“ mit Ihrer Bestellnummer, dem betroffenen Artikel, einer kurzen Beschreibung und den Fotos. Sie können uns den Schaden auch per E-Mail an [email protected], telefonisch unter +43 670 6512518 (Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr) oder per Post an clickpuls eCommerce GmbH, Argentinierstraße 39/3, 1040 Wien, melden.
- Wir bestätigen den Eingang. Eine Meldung über „Schaden melden“ bestätigen wir Ihnen sofort per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit den nächsten Schritten.
- Sie wählen die Abhilfe. Vorher informieren wir Sie über Ihr Wahlrecht und die Verlängerung nach einer Verbesserung.
- Wir beheben den Mangel, etwa mit einem Ersatzteil, einer Reparatur oder einem Austausch. Muss der Artikel zurück, holen wir ihn auf unsere Kosten ab; den Abholtermin vereinbaren wir mit Ihnen.
Sie müssen die Originalverpackung nicht aufheben, und eine Meldung über das Formular ist keine Voraussetzung für Ihre Rechte.
Fotos und Angaben Ihrer Meldung bewahren wir bis zum Abschluss des Falls auf und danach so lange, wie Sie Ansprüche aus der Gewährleistung noch geltend machen können: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab der Lieferung, und Ihre Ansprüche verjähren drei Monate nach ihrem Ablauf; verlängert sich die Frist nach einer Verbesserung, bewahren wir sie entsprechend länger auf, bei einem Verfahren bis zu dessen Ende. Mehr dazu steht in der Datenschutzerklärung.
Transportschäden
Prüfen Sie die Pakete und – soweit das bei der Übergabe möglich ist – auch die Ware auf sichtbare Schäden, bevor Sie die Lieferung annehmen. Fotografieren Sie Schäden und lassen Sie sie auf der Empfangsbestätigung festhalten. Melden Sie sich dann möglichst bald über „Schaden melden“, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +43 670 6512518 bei uns. Bei deutlich beschädigter Ware können Sie die Annahme verweigern.
Das ist nur eine Bitte. Ihre Rechte hängen nicht davon ab: Ihre Gewährleistungsrechte bleiben bestehen, auch wenn Sie einen Schaden erst später bemerken oder bei der Übergabe nichts festgehalten wurde.
Herstellergarantien
Eine Garantie des Herstellers oder von uns gibt es nur, wenn wir sie beim Artikel ausdrücklich nennen. Dann erhalten Sie die Garantiebedingungen spätestens mit der Lieferung, und die Garantie gilt zusätzlich zu Ihren Gewährleistungsrechten, ohne sie einzuschränken. Garantiert ein Hersteller die Haltbarkeit eines Artikels ohne Aufpreis für mehr als zwei Jahre, erkennen Sie das an der EU-Kennzeichnung „GARAN" auf der Produktseite.
Ersatzteile und Anleitungen
Montageanleitungen und Pflegehinweise, die wir vom Hersteller bekommen, finden Sie auf der Produktseite. Brauchen Sie ein Ersatzteil, fragen Sie uns; wir klären es mit dem Hersteller. Ist der Artikel mangelhaft, gehört das Ersatzteil zur Gewährleistung und ist für Sie kostenlos. Außerhalb der Gewährleistung erhalten Sie auf Anfrage ein Angebot.
Fragen?
Schreiben Sie uns an [email protected] oder rufen Sie an unter +43 670 6512518 (Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr). Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Mehr zu Lieferung und Rückgabe finden Sie unter Versand und Zahlung, in der Widerrufsbelehrung und in unseren AGB.
Stand: 01.10.2026 (Fassung 1.0)